Allgemeine Verkaufsbedingungen Stoffels Trading NV
Stoffels Trading NV (im Folgenden: STOFFELS), mit Sitz in Rijkevorsel, sowie ihre Rechtsnachfolger und/oder verbundenen Unternehmen, haben die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgestellt.
1 Definitionen
Vertragspartner: jede (juristische) Person, die mit STOFFELS einen Vertrag abschließt oder für die STOFFELS ein Angebot und/oder eine Offerte macht, sowie, zusätzlich zu dieser Person, deren Vertreter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Erben;
Vertrag: jeder zwischen STOFFELS und dem Vertragspartner geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung dessen sowie alle (juristischen) Handlungen zur Vorbereitung und Durchführung dieses Vertrags.
2 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle von STOFFELS abgegebenen Angebote, gemachten Offerten, geschlossenen Verträge sowie angenommene Aufträge. Daher sind diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf alle (juristischen) Handlungen (einschließlich Unterlassungen) von STOFFELS und ihrem Vertragspartner in diesem Zusammenhang anwendbar. Der Vertragspartner gestattet es STOFFELS, zur Durchführung der Vereinbarung Dritte zu nutzen, die nicht Mitarbeiter von STOFFELS sind. Die Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch für Handlungen dieser Dritten, die im Rahmen der Erfüllung von STOFFELS' Verpflichtungen aus dem Vertrag vorgenommen werden. Abweichungen von und/oder Ergänzungen zu Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind für STOFFELS nur verbindlich, wenn diese Abweichungen und/oder Ergänzungen ausdrücklich, ohne Vorbehalt und schriftlich zwischen STOFFELS und dem Vertragspartner vereinbart wurden. Eventuell vereinbarte Abweichungen und/oder Ergänzungen beziehen sich ausschließlich auf den betreffenden Vertrag. Falls der Vertragspartner bei der Annahme eines Angebots oder Abschlusses eines Vertrags auf allgemeine Geschäftsbedingungen, die nicht die Allgemeinen Verkaufsbedingungen von STOFFELS sind, verweist, um diese Bedingungen auf den Vertrag anzuwenden, gilt, dass andere Bedingungen als die vorliegenden Bedingungen nur dann auf den Vertrag anwendbar sind, wenn STOFFELS diese Bedingungen ausdrücklich, ohne Vorbehalt und schriftlich akzeptiert hat. Falls sich nach Eingreifen eines Gerichts eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als nichtig erweisen sollte, wird nur die betreffende Bestimmung ausgeschlossen. Alle anderen Bestimmungen behalten ihre Gültigkeit.
3 Angebot und Preise
Alle von STOFFELS geschlossenen Verträge gelten als an der Kleine Gammel 61, 2310 Rijkevorsel, zustande gekommen, sowohl hinsichtlich der Durchführung des Vertrags als auch der Zahlung des Vertrags. Alle in Angeboten, Offerten, Verträgen und Aufträgen genannten Beträge werden in Euro angegeben, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Ferner sind alle genannten Beträge exklusive Transportkosten und Umsatzsteuer, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Jedes von STOFFELS gemachte Angebot ist vollkommen unverbindlich. STOFFELS behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. STOFFELS ist nicht verpflichtet, ein Angebot und/oder einen Vertrag zu einem genannten Preis zu erfüllen, wenn dieser Preis auf einem Druck- und/oder Schreibfehler beruht.
4 Vertrag
Wenn ein Angebot eine unverbindliche Offerte enthält, die vom Vertragspartner angenommen wird, hat STOFFELS das Recht, das Angebot innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt der Annahme zurückzuziehen. Der Vertragspartner erhält von STOFFELS eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Festlegung des Vertrags. Diese schriftliche Festlegung kann die Rechnung und/oder die Auftragsbestätigung von STOFFELS umfassen. Wenn die Parteien nach Abschluss des Vertrags weitere oder ergänzende Vereinbarungen oder Änderungen getroffen haben, gelten diese nur dann als verbindlich, wenn und soweit diese Vereinbarungen schriftlich festgelegt sind. Auch hier kann die schriftliche Festlegung die Rechnung und/oder die Auftragsbestätigung von STOFFELS umfassen. Eine Bestellung durch den Vertragspartner muss 24 Stunden vor Abfahrt erfolgen.
5 Lieferung
Die vereinbarte Lieferzeit ist keine Ausschlussfrist, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Verzögerungen bei der Lieferung, soweit sie vernünftigerweise dauerhaft sind, berechtigen die Vertragspartei nicht zur Kündigung des Vertrags oder zu Schadenersatzansprüchen. Die Lieferung erfolgt beim Vertragspartner, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt, zu dem die Waren beim Vertragspartner eingehen. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass STOFFELS die zu liefernden Waren für den Vertragspartner lagern wird, sei es bei sich selbst oder bei einem Dritten, erfolgt die Lieferung, wenn die Waren gelagert werden. STOFFELS ist jederzeit berechtigt, vor Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag eine ausreichende Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Vertragspartners zu verlangen. Wenn der Vertragspartner noch Zahlungsverpflichtungen gegenüber STOFFELS hat, insbesondere wenn Rechnungen von STOFFELS vom Vertragspartner ganz oder teilweise unbezahlt geblieben sind, ist STOFFELS berechtigt, die Lieferverpflichtungen auszusetzen, bis der Vertragspartner allen Verpflichtungen nachgekommen ist.
6 Annahme und Beanstandung
Der Vertragspartner hat die gelieferten Waren vor oder spätestens bei Lieferung durch STOFFELS auf ihre Übereinstimmung mit den vereinbarten Bedingungen zu prüfen und zu kontrollieren. Diese Prüfung und Kontrolle muss in Anwesenheit des Fahrers erfolgen. Der Vertragspartner muss sicherstellen, dass die gelieferten Waren den Bestimmungen des Vertrags entsprechen, nämlich: a. ob die richtigen Waren geliefert wurden; b. ob die gelieferten Waren den vereinbarten Qualitätsanforderungen entsprechen, d. h. den Anforderungen, die für eine normale Verwendung und/oder für Handelszwecke gestellt werden können; c. ob die gelieferten Waren hinsichtlich der Menge (Anzahl, Menge, Gewicht) mit dem übereinstimmen, was die Parteien diesbezüglich vereinbart haben. Wenn die vom Vertragspartner festgestellte Abweichung weniger als 10% beträgt, ist der Vertragspartner verpflichtet, die gelieferten Waren vollständig zu akzeptieren, jedoch gegen proportionale Reduzierung des vereinbarten Preises. Wenn die Lieferung der Waren bei STOFFELS in Rijkevorsel erfolgt, muss der Vertragspartner die gelieferten Waren im Verkaufsraum von STOFFELS überprüfen. Der Käufer ist verpflichtet, sichtbare Mängel, einschließlich interner Mängel in Anwesenheit des Fahrers während des Entladens und vor der Abfahrt des Transportmittels, per E-Mail oder Fax an STOFFELS (gert@stoffels-tomaten.be) zu melden, um etwaige sichtbare Mängel zu beanstanden. Nicht sichtbare Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung gemeldet werden - spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung und auf jeden Fall vor weiterer Verarbeitung und/oder Verkauf und/oder Lieferung - per Fax oder E-Mail an STOFFELS. Wenn STOFFELS innerhalb der genannten Fristen keine Beschwerde per Fax oder E-Mail erhält, gelten die Waren als gemäß den Bestimmungen des Vertrags geliefert und ohne Mängel, und der Vertragspartner hat sein Recht auf Beanstandung und Kündigung des Vertrags verwirkt. Wenn STOFFELS die rechtzeitige Beschwerde des Vertragspartners nicht innerhalb von 24 Stunden schriftlich akzeptiert, ist der Vertragspartner - unter Verlust aller Rechte, einschließlich des Rechts auf Beanstandung und Kündigung des Vertrags - verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden nach Ablauf dieser Frist im Beisein von STOFFELS eine Untersuchung durch ein von STOFFELS benanntes Sachverständigenbüro durchführen zu lassen. Die Bestimmungen dieses Artikels gelten uneingeschränkt, wenn die von STOFFELS gelieferten Waren für den Vertragspartner an einen Dritten geliefert werden. Daher kann der Vertragspartner STOFFELS nicht entgegenhalten, dass er die gelieferten Waren nicht geprüft und kontrolliert hat, weil sie anderswo, bei einem Dritten, gelagert waren. Der Vertragspartner ist verpflichtet, jederzeit als sorgfältiger Schuldner und/oder Besitzer für die Erhaltung der Waren zu sorgen.
7 Zahlungen
Der Vertragspartner hat den vereinbarten Preis nach Erhalt der Rechnung für die Lieferung - ohne Abzug oder Berufung auf Aufrechnung - innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde. Die Verrechnung durch den Vertragspartner der von STOFFELS in Rechnung gestellten Beträge mit einer von ihm (Vertragspartner) geltend gemachten Gegenforderung oder die Zahlungsaussetzung durch den Vertragspartner im Zusammenhang mit einer von ihm geltend gemachten Gegenforderung ist nicht gestattet, es sei denn, STOFFELS hat die Fälligkeit der Gegenforderung ausdrücklich und ohne Vorbehalt anerkannt oder die Existenz der Gegenforderung ist rechtskräftig festgestellt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Vertragspartner eine Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat schuldig, unbeschadet der sonstigen Rechte von STOFFELS. Wenn der Vertragspartner auch nach Mahnung durch STOFFELS untätig bleibt und die ausstehenden Beträge nicht an STOFFELS zahlt, ist der Vertragspartner auch zur Erstattung der außergerichtlichen Inkassokosten und der tatsächlich entstandenen Gerichtskosten verpflichtet. Die Höhe der außergerichtlichen Inkassokosten beträgt 15% des geschuldeten Hauptbetrags, mindestens jedoch 500 € zzgl. MwSt. Die tatsächlich entstandenen Gerichtskosten umfassen unter anderem alle Kosten für Anwälte, Sachverständige, Gerichtsvollzieher, Gerichtskosten, Übersetzer und Zeugen.
8 Eigentumsvorbehalt
Die von STOFFELS gelieferten Waren bleiben Eigentum von STOFFELS, bis alle Forderungen von STOFFELS gegen den Vertragspartner aus zwischen ihnen abgeschlossenen Verträgen, einschließlich Zinsen und Kosten, vollständig bezahlt sind. Wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder wenn bei STOFFELS begründete Bedenken bestehen, dass der Vertragspartner nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nachzukommen, oder wenn vermutet wird, dass der Vertragspartner die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllen will, ist STOFFELS berechtigt, die von ihr unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren - auf denen der in Absatz 1 dieses Artikels genannte Eigentumsvorbehalt ruht - beim Vertragspartner oder bei dem Dritten, der die Waren für den Vertragspartner hält, zurückzufordern oder zurückfordern zu lassen und dafür die Gelände und Gebäude des Vertragspartners zu betreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei einer derartigen Maßnahme von STOFFELS mitzuwirken, wenn die von STOFFELS gelieferten Waren nicht mehr in ihrer ursprünglichen Form und/oder Verpackung vorhanden sind oder wenn sie zu anderen Produkten verarbeitet wurden. Für diese Waren wird zugunsten von STOFFELS ein stilles Pfandrecht eingerichtet, das solange gültig bleibt, bis alles, was STOFFELS aus welchem Grund auch immer vom Vertragspartner zu fordern hat, vollständig bezahlt ist. Wenn Dritte ein Recht an den von STOFFELS unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren begründen oder geltend machen wollen, muss der Vertragspartner STOFFELS unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Der Vertragspartner muss diesen Dritten auch auf die Tatsache hinweisen, dass die Waren unter Eigentumsvorbehalt geliefert wurden. Der Vertragspartner muss den Dritten im Besitz des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrags bringen, aus dem hervorgeht, dass hinsichtlich der gelieferten Waren ein Eigentumsvorbehalt gemacht wurde. Der Vertragspartner ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die STOFFELS zum Schutz ihres Eigentumsrechts an den von ihr gelieferten Waren treffen möchte.
9 Haftung und Risiko
Falls der Vertragspartner von STOFFELS gelieferte Waren in seinem Besitz hat, die im Eigentum von STOFFELS stehen (einschließlich Verpackung) und/oder unter dem Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen fallen, haftet der Vertragspartner ab dem Zeitpunkt, an dem die Waren an ihn geliefert werden, bis zu dem Zeitpunkt der Rückgabe dieser Waren oder dem Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums an diesen Waren für Schäden, die durch oder mit diesen Waren verursacht werden. Darüber hinaus haftet der Vertragspartner – wenn er Waren in seinem Besitz hat, die im Eigentum von STOFFELS stehen (einschließlich Verpackung) und/oder unter dem Eigentumsvorbehalt gemäß Artikel 8 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen fallen – für von STOFFELS erlittene Schäden aufgrund von Beschädigung, Verlust oder Zerstörung dieser Waren, die in dem Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, an dem STOFFELS die Waren geliefert hat, und dem Zeitpunkt der Rückgabe dieser Waren oder dem Zeitpunkt des Übergangs des Eigentums an diesen Waren entstanden sind. Wenn STOFFELS aufgrund von Umständen, die dem Vertragspartner zuzurechnen sind, von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen muss, aber dennoch Schaden erleidet, haftet der Vertragspartner für den von STOFFELS erlittenen Schaden. Wenn STOFFELS Waren an den Vertragspartner geliefert hat, die im Eigentum eines Dritten stehen, stellt der Vertragspartner STOFFELS von allen Ansprüchen dieses Dritten frei, die im Zusammenhang mit Schäden stehen, die durch oder mit den von STOFFELS an den Vertragspartner gelieferten Waren verursacht wurden, sowie Schäden an den von STOFFELS an den Vertragspartner gelieferten Waren. Der Vertragspartner stellt STOFFELS von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit den von STOFFELS gelieferten Waren stehen. Wenn STOFFELS für einen Schaden haftbar ist, ist jegliche Haftung von STOFFELS auf den Betrag beschränkt, der in dem jeweiligen Fall unter der Betriebshaftpflichtversicherung von STOFFELS ausbezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung unter dieser Versicherung. Falls aus irgendeinem Grund keine Zahlung unter dieser Versicherung erfolgt, ist jegliche Haftung auf den Nettobetrag der Rechnung beschränkt, die den gelieferten Waren entspricht, auf deren Grundlage der Vertragspartner Ansprüche geltend macht.
10 Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt ist STOFFELS berechtigt, die Erfüllung ihrer Verträge für die Dauer der höheren Gewalt aufzuschieben. Wenn die Dauer oder die Ernsthaftigkeit der höheren Gewalt dies erforderlich macht – und dies liegt ausschließlich im Ermessen von STOFFELS – ist STOFFELS berechtigt, den Kaufvertrag, soweit er noch nicht erfüllt ist, ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst zu betrachten, und STOFFELS ist nicht verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. STOFFELS kann den Vertrag ohne Anspruch auf Schadenersatz auflösen, wenn die Situation höherer Gewalt länger als 10 (zehn) Kalendertage dauert und/oder die Aussicht besteht, dass die Situation höherer Gewalt länger als 10 (zehn) Kalendertage dauern wird. Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, gilt als höhere Gewalt jede besondere Umständlichkeit, die die Erfüllung der Lieferverpflichtung von STOFFELS unmöglich oder so erschwert, dass die Erfüllung vernünftigerweise nicht von ihr verlangt werden kann, wie Krieg, Mobilmachung, Streik, Krankheitsausfall von Personal, Arbeitsunruhen, Revolution, Aufruhr, Ausschreitungen, Sturm, Eisgang, Überschwemmung, Stillstand der Strom- oder Wasserversorgung, Betriebsbrand, Betriebsstillstand durch Maschinenausfall oder Schwierigkeiten bei der Energieversorgung, ganze oder teilweise Missernte, außergewöhnliche Trockenheit oder anhaltende und/oder abnormale Niederschlagsmengen und/oder Frost, Krankheit der Ernte, Schädlingsplagen, Versäumnis von Zulieferanten, usw. Darüber hinaus hat STOFFELS das Recht, den Vertrag, soweit nicht erfüllt, zu kündigen, ohne verpflichtet zu sein, Schadenersatz zu leisten, wenn behördliche Maßnahmen die Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr der verkauften Waren behindern und/oder finanziell nachteiliger für sie machen und der Vertragspartner nicht bereit ist, auf erstes Verlangen den Schaden dieser Maßnahme für die Lieferung der Waren zu erstatten. Höhere Gewalt der Lieferanten von STOFFELS, einschließlich Landwirte, gilt als höhere Gewalt von STOFFELS. Wenn STOFFELS beim Eintritt höherer Gewalt bereits teilweise ihren Verpflichtungen nachgekommen ist oder nur teilweise ihren Verpflichtungen nachkommen kann, ist sie berechtigt, das bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet, die Rechnung zu zahlen, als handele es sich um einen separaten Vertrag. Alle von STOFFELS geschlossenen Kaufverträge für landwirtschaftliche Produkte, unabhängig davon, ob STOFFELS oder Dritte die Produkte angebaut haben, erfolgen unter Vorbehalt der Ernte. Wenn aufgrund einer enttäuschenden Ernte hinsichtlich Menge und/oder Qualität von landwirtschaftlichen Produkten so viele Produkte weniger verfügbar sind, als zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vernünftigerweise erwartet werden konnte, hat STOFFELS das Recht, die entsprechend von ihr verkauften Mengen entsprechend zu reduzieren. Dies ist unter anderem der Fall, wenn die von STOFFELS auf Anbauverträgen eingekauften Produkte nicht aus reichen, um alle ihre Abnehmer zu versorgen. Durch die Lieferung dieses reduzierten Quantums erfüllt STOFFELS vollständig ihre Lieferverpflichtungen. STOFFELS ist dann weder verpflichtet, Ersatzlandwirtschaftsprodukte zu liefern, noch haftet sie für irgendwelche Schäden.
11 Verzug und Auflösung
Wenn der Vertragspartner seinen Verpflichtungen aus dem mit STOFFELS geschlossenen Vertrag bzw. aus dem Gesetz nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, einschließlich der Verpflichtung zur rechtzeitigen Zahlung gemäß Artikel 7 dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen, befindet sich der Vertragspartner ohne Mahnung in Verzug, und STOFFELS ist berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen und/oder den Vertrag und die unmittelbar damit zusammenhängenden Verträge ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass STOFFELS zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist und unbeschadet der weiteren Rechte, die STOFFELS zustehen. Wenn der Vertragspartner im Verzug ist, schuldet er STOFFELS den gesetzlichen (Handels)zins sowie alle außergerichtlichen Kosten, die STOFFELS vernünftigerweise für die Feststellung der Haftung des Vertragspartners und/oder die Erlangung der Befriedigung ihrer Forderung aufwenden musste und die unter den Geltungsbereich von Artikel 6:96 Absatz 2 BW fallen. Im Falle (vorläufigen) Zahlungsaufschubs oder Insolvenz des Vertragspartners, Stilllegung oder Liquidation des Unternehmens des Vertragspartners werden alle Verträge mit dem Vertragspartner von Rechts wegen aufgelöst, es sei denn, STOFFELS teilt dem Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mit, dass sie die Erfüllung (eines Teils) des betreffenden Vertrags(s) verlangt, in welchem Fall STOFFELS ohne Mahnung berechtigt ist, die Durchführung des betreffenden Vertrags(s) auszusetzen, bis die Zahlung ausreichend gesichert ist, unbeschadet der STOFFELS weiter zustehenden Rechte. STOFFELS hat das Recht, den Vertrag zu beenden, wenn seitens des Vertragspartners eine dauerhafte höhere Gewalt vorliegt. Der Vertragspartner wird dann alle von STOFFELS gemachten und noch zu machenden Kosten an STOFFELS erstatten. In jedem der in den Absätzen 1, 2, 3 und 4 dieses Artikels genannten Fälle sind alle Forderungen von STOFFELS gegen den Vertragspartner sofort fällig, und der Vertragspartner ist zur sofortigen Rückgabe der vermieteten oder unbezahlten Waren verpflichtet. Der Vertragspartner hat STOFFELS unverzüglich zu informieren, wenn Beschlagnahme von beweglichen oder unbeweglichen Sachen erfolgt, die im Eigentum von STOFFELS stehen und die der Vertragspartner im Rahmen der Durchführung des Vertrags in seinem Besitz hat. Im Falle von Insolvenz oder Zahlungsaufschub hat der Vertragspartner STOFFELS dies unverzüglich mitzuteilen und einem Gerichtsvollzieher, Insolvenzverwalter oder Treuhänder den Vertrag sofort vorzulegen und dabei auf die Eigentumsrechte von STOFFELS hinzuweisen.
12 Gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
STOFFELS behält sich ausdrücklich alle Rechte an geistigem und/oder gewerblichem Eigentum (Marken) in Bezug auf von ihr gelieferte Produkte vor. Es ist dem Vertragspartner nicht gestattet, unter Verwendung von von STOFFELS gelieferten Produkten gegen geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte Dritter zu verstoßen. Der Vertragspartner stellt STOFFELS von allen Ansprüchen Dritter aufgrund von Verstößen gegen geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte frei, die unter Verwendung der von STOFFELS gelieferten Waren geltend gemacht werden und die nach der Lieferung der Waren an den Vertragspartner stattfinden.
13 Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen STOFFELS und dem Vertragspartner unterliegt belgischem Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts werden ausgeschlossen.
14 Streitigkeiten
Streitigkeiten aus einem Auftrag, einem Angebot oder einem Vertrag, auf den diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen anwendbar sind, einschließlich Konflikte, die sich auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen beziehen, werden ausschließlich vor dem zuständigen Gericht im Bezirk Turnhout beigelegt, wobei diese Gerichtswahl das Recht von STOFFELS, einen Streit durch Schiedsgerichtsbarkeit oder Schiedsgutachten beizulegen, unberührt lässt. Die Parteien können abweichend von den Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels schriftlich vereinbaren, die Beilegung des Streits dem zuständigen Gericht in einem anderen Bezirk zu überlassen.